Die Vereiniogung evangelischer Frekkirchen (VEF) hat Bundeskanzlerin Merkel in einem offenen Brief dazu aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Beschneidung aus religiösen Gründen in Deutschland legal bleibt.
Das Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung minderjähriger Jungen sorgt für Verunsicherungen bei Ärzten. Wie die «tageszeitung» (Samstagsausgabe) berichtet, nimmt das Jüdische Krankenhaus Berlin wegen der Entscheidung bis auf weiteres keine religiös begründeten Beschneidungen mehr vor.
Das Urteil der Kölner Richter, die religiöse Beschneidung eines Jungen als Körperverletzung zu werten, hat eine Welle der Empörung ausgelöst. Das Urteil ist aus Sicht des katholischen Bischofs Heinrich Mussinghoff "äußerst befremdlich". Laut wird auch der Ruf nach politischer Klärung.
Ein Urteil des Landgerichts Köln betrifft einen weitverbreiteten, aus religiösen Gründen durchgeführten medizinischen Eingriff: Danach ist die Beschneidung von Jungen künftig als Körperverletzung zu werten.
Immer mehr religiöse Eltern fordern Kinderärzte und Urologen zu einer Beschneidung ihrer minderjährigen Söhne auf. Die Kassenärztliche Vereinigung in Bremen (KVHB) hat sich jedoch klar dagegen ausgesprochen, die Kosten für den medizinisch nicht notwendigen Eingriff zu übernehmen – und stößt damit auf großes Unverständnis bei den meist muslimischen Eltern.