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Ftd.de: „Körperverletzung“ – Landgericht Köln stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

Ein Urteil des Landgerichts Köln betrifft einen weitverbreiteten, aus religiösen Gründen durchgeführten medizinischen Eingriff: Danach ist die Beschneidung von Jungen künftig als Körperverletzung zu werten.

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(Quelle: Ftd.de)

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