An Gründonnerstag und Karfreitag dürfen die Bundesländer weiterhin Tanzverbote anordnen. Die Berufsausübungsfreiheit werde nicht verletzt – ebenso nicht die negative Religionsfreiheit von Nichtchristen.
Mit den Heiligen haben wir evangelischen Christen es ja nicht so. Doch den freien Tag nehmen wir (zumindest in fünf deutschen Bundesländern) gern. Was genau am 1. November gefeiert wird, ist ja auch egal, oder?
Der "Gesprächskreis Christsoziale Katholiken" (CSK) hat das Schweigen der großen christlichen Kirchen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Karfreitagsschutz kritisiert.
Das Bundesverfassungsgericht hat den strikten bayrischen Feiertagsschutz des Karfreitags gekippt. Damit hat das Gericht der Verfassungsbeschwerde einer Münchner Weltanschauungsgemeinschaft gegen die teilweise Untersagung einer Karfreitags-Veranstaltung im Jahr 2007 nun stattgegeben.
Die sogenannten Stillen Feiertage in Bayern werden kürzer. Der Landtag in München stimmte am Dienstagabend einem Gesetz zu, das den Feiertagsschutz neu regelt. Er beginnt nun erst um zwei Uhr morgens statt wie bisher um Mitternacht.