Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist am Dienstag der Fall einer gelähmten Frau verhandelt worden, die in Deutschland kein Medikament für den selbstgewählten Freitod bekommen konnte.
Der Berliner Kardinal Georg Sterzinsky hat das Sterbehilfe-Urteil des Bundesgerichtshofes scharf kritisiert. Es sei «alarmierend wenn Juristen grünes Licht geben für aktive Sterbehilfe in Situationen, in denen der Sterbeprozess noch nicht irreversibel begonnen hat», erklärte Sterzinsky am Samstag im RBB-Hörfunk.
Im Sterbehilfeprozess gegen den Patientenanwalt Wolfgang Putz hat der Staatsanwalt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Freispruch gefordert. Der 2. Strafsenat des BGH will am 25. Juni sein Urteil verkünden.
Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann, hat sich strikt gegen die Möglichkeit organisierter Hilfe zu Selbsttötungen gewandt.
Die neue Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann, hat sich klar gegen Sterbehilfe ausgesprochen. Sie lehne die «Suizid-Beihilfe durch Schweizer Vereine wie Dignitas» ab, sagte die hannoversche Landesbischöfin der in Berlin erscheinenden «Welt am Sonntag».
Das Landgericht Fulda hat am Mittwoch im sogenannten Sterbehilfe-Prozess das Urteil gesprochen. Ein 51-Jähriger, der seiner Ehefrau beim Suizid geholfen hatte, wurde wegen «Tötung auf Verlangen» zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.