Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erklärt, dass Arbeitgeber das Tragen religiöser Symbole am Arbeitsplatz verbieten dürfen, um Neutralität zu wahren.
Die Beschäftigten der staatlichen Justiz sowie die ehrenamtlichen Schöffen in Nordrhein-Westfalen dürfen bei ihrer Arbeit künftig keine religiöse Kleidung oder entsprechende Symbole tragen. So soll der Anschein von Voreingenommenheit vermieden werden.
Die deutsche Supermarktkette Lidl steht wegen der Bearbeitung eines Fotomotivs auf mehreren Produktverpackungen in der Kritik: Auf einigen Produkten der Lidl-Eigenmarke "Eridanous" sind Kirchen der griechischen Insel Santorini abgebildet - allerdings wurden die Kreuze auf den Dächern der Gebäude wegretuschiert.