Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erklärt, dass Arbeitgeber das Tragen religiöser Symbole am Arbeitsplatz verbieten dürfen, um Neutralität zu wahren.
Das Brüsseler Büro der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) kritisiert die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Kopftuch am Arbeitsplatz. Der Gerichtshof verkenne das Wesen der Religionsfreiheit, erklärte die Leiterin des Büros, Katrin Hatzinger, am Dienstag gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, hat die Kopftuch-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich begrüßt, kündigte jedoch eine gründliche Prüfung an.