In der künftigen evangelischen Nordkirche soll ein neues Finanzgesetz die Geldströme sowie deren Verteilung an die Kirchenkreise und Kirchengemeinden regeln.
Wer Mitglied einer der beiden großen Kirchen in Deutschland bleiben will, muss weiter Kirchensteuern zahlen, entschied heute der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.
Viele evangelische Landeskirchen rechnen in den kommenden Jahren mit finanziellen Einbußen. Neben den rückläufigen Mitgliederzahlen werde die Situation zusätzlich durch die Wirtschaftskrise verschärft, hieß es auf derzeit tagenden Synoden.
Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, rechnet angesichts der Wirtschaftskrise mit einem deutlichen Rückgang an Kirchensteuermitteln.