Die christlichen Kirchen haben die Forderung der Gewerkschaft ver.di nach der Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechtes zurückgewiesen. Der "dritte Weg" habe sich bewährt.
Die Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation hat sich dagegen ausgesprochen, Pakete während der Coronakrise auch am Sonntag zuzustellen.
Vor zwei Wochen entschied das Bundesarbeitsgericht – mit juristischer Rückendeckung durch den Europäischen Gerichtshof –, dass die katholische Kirche einem Chefarzt nach seiner Wiederheirat zu Unrecht gekündigt hatte. Zu "normalen" Arbeitgebern mache dies die Kirchen in Deutschland jedoch noch lange nicht.
Ein wiederverheirateter Arzt aus Düsseldorf ist zu Unrecht von seinem katholischen Arbeitgeber entlassen werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am Donnerstag ein wegweisendes Urteil zur kirchlichen Einstellungspraxis gesprochen. Danach dürfen kirchliche Arbeitgeber die Religionszugehörigkeit nicht in jedem Fall zur Voraussetzung bei Stellenbesetzungen machen.
Kirchliche Unternehmen sind nur eingeschränkt an die überregional vereinbarten arbeitsrechtlichen Regelungen der Kirchen gebunden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden.